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                                              ÜBER UNS

             

 

                         Der Thäler-Kerbe-Verein wurde

                              am Freitag dem 03.03.1967

                 im Gasthaus "Zum Weinberg" gegründet.

                                     Die Thäler Kerb

                   findet immer am Dienstag und Mittwoch

                      nach dem ersten Sonntag im Juli statt.

 

 

 

 

                                                                              

                      

                                                                                                    

 

 

 

 

 

  Die Vereinsführung setzt sich seit November 2019 wie folgt zusammen:

 

1. Vorsitzender                 Volker Müller                           

2. Vorsitzender                 Armin Geisel

1. Kassierer                      Roland Mausolf

2. Kassiererin                   Maria Puskic                                

1. Schriftführerin              Anja Korneck

2. Schriftführerin              Ellen Dietz                                    

1. Archivar                       Stefan Mausolf 

2. Archivar                       Bernd Girold                               

   Kassenprüfer                 Uwe Töpfer und Robert Philippi

1.  Pressewärtin                Barbara Käfer

2.  Pressewärtin                Sandra Hense 

   

    Der neue Vorstand ab November 2019

                                                                      

                                                  Ellen Dietz fehlte bei dieser Aufnahme.

 

 Verantwortlich für die Homepage ist:    

 Helmut Girold          E-Mail:       

 und deshalb hier ein wichtiger Hinweis in eigener Sache:

 mir ist bekannt dass in der heutigen Zeit die Geschlechtertrennung wegen des Antidiskriminierungsgesetzes

 auch in der Schreibweise beachtet werden muß.

 Wenn ich zum Beispiel einmal vergessen habe, Mitgliederinnen und Mitglieder zu schreiben,

 stattdessen nur Mitglieder geschrieben habe, ist das keine Absicht weil ich gegen geschlechtspezifische

 Trennung bin, sondern weil ich es Leid bin mir die Finger wund zu tippen.        

 Wichtiger Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage:

 

Externe Verweise und Links

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                                                                                                                 Satzung

 

 

 

              

Satzung des Thäler Kerbe Verein

 

 

 

Stand November 2018

 

 

§ 1 Sinn und Zweck des Vereins

 

Der Verein trägt den Namen Thäler-Kerbe-Verein, nachfolgend TKV genannt. Sein Sitz ist in 61476 Kronberg im Taunus.

 

Sein Zweck ist es, die Tradition der „Thäler Kerb“ aufrecht zu erhalten, Gemeinschaft und Nachbarschaft, insbesondere in der Kronberger Altstadt, zu pflegen und zu fördern.

 

 

§ 2 Mitgliedschaft

 

a) Es besteht Einzelmitgliedschaft, Mitglied kann jeder ab 18 Jahren werden.

b) Mitglied kann jeder werden, der sich uneigennützig für die Ziele und Bestrebungen des Vereins einsetzt.

c) Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt, wenn die Antragstellung vor dem 1. Aufbausamstag erfolgt ist und die Mithilfe am Aufbau und bei der Kerb wahrgenommen wurde. Über die mögliche Aufnahme wird dann im Rahmen der Mitgliederversammlung im September abgestimmt.

d) Kinder von Mitgliedern, die bisher aktiv mitgewirkt haben werden, sofern sie dies wünschen, automatisch ab dem 18. Lebensjahr Mitglied.

e) Die Mitgliedschaft endet:

1. Bei freiwilligem Austritt, der dem Vorstand mitzuteilen ist,

2. durch Tod,

3. bei vereinsschädigendem Verhalten (hierüber entscheidet die einfache Mehrheit des Vorstandes),

4. bei mehr als 1-jährigem Zahlungsrückstand der Beiträge (hierüber entscheidet die einfache Mehrheit des Vorstandes).

f) Nach Ende der Mitgliedschaft ist ggf. zur Verfügung gestelltes oder überlassenes Vereinseigentum dem TKV zurückzugeben.

 

 

§ 3 Beiträge

 

a) Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 10,00 (ab 2017) und ist jährlich zu entrichten.

b) Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder (Regelungen zur Ehrenmitgliedschaft s. § 8).

c) Beitragsänderungen können nur im Rahmen einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Beitragsänderungen müssen nicht in der Vereinssatzung dokumentiert werden. Die Satzung kann im Rahmen einer anstehenden Änderung aktualisiert werden.

 

§ 4 Vorstand

 

a) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der Archivar/in, dem Pressewart und deren Vertreter/innen.

b) Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, erfolgt die Neuwahl im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer gilt in einem solchen Fall max. bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl des gesamten Vorstandes.

c) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 5 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig, bei Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit.

 

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

a) Die Mitgliederversammlung findet grundsätzlich an einem jeden 1. Freitag (Februar, März, April, Mai, Juni, September, Oktober) statt. In Ausnahmefällen erfolgt eine Verschiebung auf den nächstmöglichen Termin durch den/die 1. Vorsitzenden/de.

b) Die Jahreshauptversammlung erfolgt einmal im Jahr, grundsätzlich im November.

c) Volles Stimmrecht haben alle Mitglieder. Für die Wirksamkeit der Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der an einer Versammlung anwesenden Mitglieder.

 

 

§ 6 Vereinsveranstaltungen

 

Bei vom Verein getragenen Veranstaltungen sind grundsätzlich nur aktive Mitglieder und Ehrgenmitglieder geladen. Nach Zahlung eines Kostenbeitrages (abhängig von der jeweiligen Veranstaltung) sind passive Mitglieder willkommen, Gäste nach Absprache mit dem Vorstand.

 

 

§ 7 Vereinsvermögen

 

a) Der Verein arbeitet selbstlos und gemeinnützig. Alle erwirtschafteten und zugeführten Mittel und Erträge sind zur Erfüllung des unter § 1 genannten Vereinszwecks oder gemeinnützig zu verwenden.

b) Das Vereinsvermögen wird durch den/die Kassierer/in verwaltet.

c) Der/die Kassierer/in erstellt einmal jährlich einen Kassenbericht und legt ihn nach Prüfung durch die Kassenprüfer der Jahreshauptversammlung vor.

d) Bei Auflösung des Vereins (s. hierzu Regelungen aus § 10) ist nach Ablösung aller Verbindlichkeiten das evtl. noch vorhandene Vereinsvermögen vorrangig für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Hierüber entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung noch vor Auflösung des Vereins.

 

 

§ 8 Ehrengmitgliedschaft

 

Personen, die sich um den TKV besonders verdient gemacht haben, können durch Beschlüsse des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 9 Thäler Kerbepärchen

 

Das Thäler Kerbepärchen erhält während der Amtszeit kostenfreie Mitgliedschaft und ist auch von evtl. Kosten bei Vereinsaktivitäten befreit.

 

 

§ 10 Datenschutzbestimmung

 

Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

 

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverarbeitung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.

 

Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten und Löschung seiner Daten.

 

Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen auf der Webseite des Vereins und in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.

 

 

§ 11 Auflösung des Vereins

Der TKV wird aufgelöst, wenn der Sinn und Zweck des Vereins, wie unter § 1 beschrieben, nicht mehr gegeben ist. Die Auflösung muss im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder Jahreshauptversammlung durch den Vorstand eingebracht und in Abweichung zu den Regelungen aus § 5c durch Zustimmung aller an dieser Versammlung teilnehmenden Mitglieder bestätigt werden.

 

 

61476 Kronberg, 02. November 2018

gez. Georg Hense, 1. Vorsitzender 

 

 

 

 

  

                                        Fotos der Thäler Pärchen                                

                                                             

 

 

 

Links das alte Pärchen 2010/2011 Paul Jochmann & Karin Lukas, daneben das neue Pärchen 2011 Martin Ritschel & Tatjana Knecht, rechts daneben Klaus & Reni Temmen

 

 

 Links das neue Pärchen 2009 Stefan Mausolf & Birgit Ritschel, rechts das amtierende Pärchen 2008/2009 Christine Lenz & Bruder Uwe Lenz

 in der Mitte Reni & Klaus Temmen

 

 

 

 

 Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen und die Thäler Kerbe Pärchen von 2011 und 2012

von links: Martin Ritschel, Tatjana Knecht, Christine Ziegelmayer, Jens Becker

 

 

 

 Thäler Pärchen 2013 /2014

 v.l.n.r. Reni Temmen, Thäler Bürgermeister 2014 Lars Benndorf, Miss Bembel 2014 Jutta Thom,

           Klaus Temmen, Miss Bembel 2013 Christine Ziegelmayer, Thäler Bürgermeister 2013 Jens Becker

 

 

 

 Thäler Pärchen 2014/2015

 v.l.n.r. Thäler Bürgermeister 2014 Friedrich N. Schulte, Miss Bembel 2014 Barbara Forrer, Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen,

           Miss Bembel 2013 Jutta Thom, Thäler Bürgermeister 2013 Lars Bendorf

 

 

 

  Thäler Pärchen 2015/2016

v.l.n.r. Bernd Girold 1. Vorsitzender, Thorsten Buss Thäler Bürgermeister 2015/2016, Martina Kunkel Miss Bembel 2015/2016,

 Barbara Forrer Miss Bembel 2015/2016, Friedrich N. Schulte Thäler Bürgermeister 2015/2016, Klaus Temmen Kronberger Bürgermeister.

 

 

 Thäler Pärchen 2016/2017

 v.l.n.r. Thorsten Buss Thäler Bürgermeister 2015/2016, Martina Kunkel Miss Bembel 2015/2016, 1. Vorsitzender des T.K.V. Georg Hense

            Anja Korneck Miss Bembel 2016/2017, Michael Calmano Thäler Bürgermeister 2016/2017, Klaus Temmen Kronberger Bürgermeister

 

 

 Thäler Pärchen 2017/2018

 v.l.n.r. Georg Hense 1. Vorsitzender des T.K.V. Frank Thom Thäler Bürgermeister 2017/2018 Anita Hense Miss Bembel 2017/2018

 Anja Korneck Miss Bembel 2016/2017 Michael Calmano Thäler Bürgermeister 2016/2017 Klaus Temmen Kronberger Bürgermeister

 

 

 Thäler Pärchen 2018/2019

 v.l.n.r. Klaus Temmen Kronberger Bürgermeister, Nadine Löhr Miss Bembel 2018/2019, Alexander Ritschel Thäler Bürgermeister 2018/2019

            Anita Hense Miss Bembel 2017/2018, Frank Thom Thäler Bürgermeister 2017/2018, Georg Hense 1. Vorsitzender des T.K.V.

 

 

                                                                                           Thäler Pärchen 2019

  v.l.n.r. Thäler Bürgermeister 2019 Matthias Scheller, Miss Bembel Saskia Schneider, Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen, 

  Miss Bembel 2018 Nadine Löhr, Thäler Bürgermeister 2018 Alexander Ritschel und der 1. Vorsitzende des T.K.V. Georg Hense

                                                                                                                             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thäler-Kerbe-Verein | volkermueller80@msn.com